Dienstgrad Polizeidirektor/in erklärt

 

Bedeutung

 

Der/die Polizeidirektor/in (auch Polizeibeamte/r; kurz: PD) ist die Stufe nach dem „Polizeioberrat“ (POR). Dieser Posten bringt eine große Verantwortung mit sich, da er die Polizei repräsentiert und viele koordinierende Aufgabenbereiche übernimmt. Der Polizeioberrat sowie der Polizeidirektor sind Dienstgrade des höheren Dienstes.

 

Die Uniform: Ein Polizeidirektor trägt Schulterklappen mit drei goldenen Sternen, ein weißes oder blaues Hemd und eine Mütze mit einer dicken goldfarbenen Kordel. Der/die Polizeidirektor/in sind Dienstgrade im Bereich Schutz- und Wasserschutz. Auf gleicher Ebene befindet sich der Posten Kriminaldirektor/in (KD), welcher bei der Kriminalpolizei vertreten ist. Die Ränge stimmen an sich überein, nur der Tätigkeitsbereich und die Bezeichnung sind etwas anders.

 

Wie erreiche ich diesen Dienstgrad

 

Um den Dienstgrad des/der Polizeidirektor/in zu erreichen, müssen einige Grundvoraussetzungen erfüllt sein. Dazu zählen die allgemeine Polizeitauglichkeit, eine Mindestgröße von 1,55 Metern sowie ein maximales Alter von 36 Jahren (mit wenigen Ausnahmen). Neben der notwendigen körperlichen Voraussetzungen spielt auch der Bildungsabschluss eine wichtige Rolle.

 

So bringen Bewerber das Abitur, die Fachhochschulreife oder einen entsprechend vergleichbaren Bildungsabschluss mit. Dieser kann etwa eine Meisterprüfung oder ein 3-jähriger, anerkannter Berufsschulabschluss sein. Schulnote 2,5 oder besser sind erwünscht. Weiterhin sollte der/die Bewerber/in einen Führerschein Klasse B am Tag der Anstellung vorweisen können.

 

Eine charakterliche Eignung sollte gegeben sein, um den Posten anzutreten. Der/die Bewerber/in sollte weder gerichtlich bestraft worden, noch sollte ein laufendes Ermittlungsverfahren zu verbuchen sein. Weiterhin muss der Polizeidirektor jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintreten.

 

Um sich zum/zur Polizeidirektor/in bewerben zu können, sollte eine deutsche Staatsangehörigkeit oder eine EU-Bürgerschaft vorliegen. EU-Bürger/innen müssen ein polizeiliches Führungszeugnis oder etwas Vergleichbares vorweisen. Bewerber/innen aus Nicht-EU-Ländern benötigen eine Niederlassungserlaubnis und müssen mindestens 5 Jahre in Deutschland leben.

 

Wissenswert: Um den Rang des/der Polizeidirektor/in zu erreichen, müssen zunächst die Ränge Polizeirat sowie Polizeioberrat durchlaufen werden. Weiterhin müssen die Aufstiegsweiterbildungen absolviert werden. Mit bestandener Prüfung ist es möglich, in den nächsthöheren Rang aufzusteigen. Alternativ kann die aktuelle Ebene beibehalten und ein Bereich spezialisiert werden (Spezialeinheiten).

 

Aufgaben

 

Vorwiegend nimmt ein/e Polizeidirektor/in eine führende Rolle ein und übernimmt zusätzlich koordinierende Aufgabenbereiche. Weiterhin repräsentiert der Posten die Polizei, sodass viel Disziplin und Professionalität gefordert sind. Folgende Bereiche kann der Polizeidirektor leiten:

  • mehrere Dienststellen
  • Fachbereiche in Innenministerien in Bundesländern
  • Polizeihochschulen
  • große Polizeireviere (Baden-Württemberg)
  • Stabsbereich in einem Polizeipräsidium
  • Führungsgruppe einer Polizeidirektion

Im Vergleich zum Polizeioberrat (nächstniedere Rang) genießt der/die Polizeidirektor/in eine größere Verantwortung sowie höhere Zuständigkeit. Weiterhin können mehrere Polizeireviere mit einmal geleitet werden. Bei Großveranstaltungen sowie Gefahrenlagen sind Polizeidirektor/innen häufig für die Teil-Koordination polizeilicher Einheiten verantwortlich.

 

Verdienst

 

Das Gehalt richtet sich nach der Gehaltsgruppe (Besoldungsgruppe). Der Polizeidirektor liegt in der Gehaltsgruppe A15 und wird zusätzlich in 9 Stufen (1 - 8) unterschieden. Hier geht es um den Erfahrungsschatz des Polizeidirektors. Je länger er im Beruf tätig ist, umso höher fällt das Gehalt aus. Dieses liegt je nach Stufe zwischen ca. 5.772,62 bis 7.251,40 EUR monatlich. Auch das Bundesland spielt bei der tatsächlichen Höhe eine wichtige Rolle, da sie unterschiedlich hoch ausfallen.

 

Der leitende Polizeidirektor (LtdPD) steigt um eine Gehaltsgruppe auf und befindet sich in der Besoldungsgruppe A16. Je nach Erfahrungsgrad beträgt das endgültige Einkommen je nach Bundesland in Bayern maximal 7.542 EUR und in Berlin 7.415 EUR. Hierzu muss der/die Polizeidirektor/in jedoch erneut im Posten aufsteigen. Der nächstniedere Rang ist der Polizeioberrat mit der Besoldungsgruppe A14 (BesGr A 14).

 

Der Aufgabenbereich umfasst kleinere Wirkkreise, in dem der Polizeioberrat leitend tätig ist. Das monatliche Einkommen liegt zwischen 4.592,31 und 5.904,36 EUR. Auch hier spielen Bundesland und Erfahrung des Oberrates eine entscheidende Rolle.

 

Karrierechancen

 

Wer es zu einem/r Polizeidirektor/in geschafft hat, hat die Möglichkeit, zu einem/einer leitenden Polizeidirektor/in (LtdPD) aufzusteigen. Hier steigt nicht nur die Besoldungsgruppe, sondern auch der Aufgabenbereich. Weiterhin trägt der/ die leitende Polizeidirektor/in statt drei vier goldene Sterne auf den Schulterklappen. Es handelt sich um den höchstmöglichen Rang bei der Polizei, welcher mit der Besoldungsgruppe A16 vergütet wird.

 

Schon gewusst? Weist das Schulterstück fünf Sterne auf, dann handelt es sich um einen Polizeihauptmeister mit Amtszulage. Die Sterne sind untereinander angeordnet – mit Ausnahme von Sachsen und Baden-Württemberg.

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